Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung

Allgemein

Der Mietvertrag bezieht sich ausschließlich auf die Vermietung eines Fahrzeugs (Campingbus, Wohnmobil oder vergleichbares), mit standardisiertem Innenausbau und geeignetem Camping-Equipment. Der Vermieter und der Mieter schließen hierbei eine Vereinbarung, welche ausschließlich durch das Recht der Bundesrepublik Deutschland reguliert wird.

Sollte es gesetzlich zulässig sein, haben die Bedingungen des Mietvertrags Vorrang vor anderen Gesetzen, die auf das Mietverhältnis angewendet werden könnten. Die Fahrzeuge dürfen nur für private Zwecke wie Urlaubsreisen oder Sportevents genutzt werden, während Umzüge aller Art nicht erlaubt sind.

Der Mieter ist für die Verwendung des Fahrzeugs selbst verantwortlich und organisiert seine Reise. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, Reiseleistungen zu erbringen oder eine Gesamtheit von Reiseleistungen zu schulden. Die Bestimmungen des Pauschalreisevertrags finden keine Anwendung auf das Mietverhältnis.

Alle Absprachen zwischen Vermieter und Mieter müssen schriftlich fixiert werden, während mündliche Nebenabreden ungültig sind. Der Mietvertrag umfasst auch die Übergabeprotokolle, welche bei Übernahme und Rückgabe des Fahrzeugs vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden müssen.

Bei Anmietung eines Fahrzeugs an einem Standort in Deutschland findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht und das deutsche Internationale Privatrecht sind hierbei ausgeschlossen. Sollte die Anmietung an einem Standort außerhalb Deutschlands stattfinden und der Mieter ein Verbraucher sein, so gelten die zwingenden Verbraucherschutzbestimmungen des jeweiligen Staates, in dem der Mieter seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, sofern diese dem Mieter einen weiteren Schutz gewähren.

Eine Anmietung eines Campingbusses als Home-Office-Space durch Firmenkunden oder Mieter stellt keine Benutzung zu einem gewerblichen Zweck dar.

 

Die Sunshine Vans GmbH

Die Sunshine Vans GmbH ist ein deutsches Unternehmen, dessen Geschäftsführer Maximilian Schmitzberger die einzige vertretungsberechtigte Person ist. Die Gesellschaft vermietet ihre Fahrzeuge und gebuchtes Zubehör für einen vereinbarten Zeitraum an ihre Mieter.

Der Hauptsitz von Sunshine Vans befindet sich an folgender Adresse:

Salmas 54, 87534 Oberstaufen

Das Unternehmen ist im Registergericht Amtsgericht Kempten unter der Nummer HRB 16924 eingetragen.

Telefon: +49 8325 3579821

E-Mail: info@Sunshine-Vans.de

Bei Bedarf können individuelle Regelungen des Mietvertrags mit dem Mieter vereinbart und schriftlich festgelegt werden. Diese haben im Einzelfall Vorrang vor den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Zustandekommen des Vertrags

Ein Mietvertrag mit der Sunshine Vans GmbH wird durch eine gemeinsame Übereinkunft des Mieters und der Gesellschaft in Form einer Angebots- und Annahmeerklärung, die per E-Mail, Fax oder über die Webseite der Sunshine Vans GmbH erfolgt, geschlossen.

Natürliche und juristische Personen, die rechts- und geschäftsfähig sind und die Verpflichtungen des Vertrages übernehmen können, können als Mieter fungieren.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Sunshine Vans GmbH haben Vorrang gegenüber den AGBs anderer Dritten, die auf den Mietvertrag anwendbar sein könnten.

 

Mietzeit

Für Langzeitmieten von mindestens 30 Tagen wird ein 5%iger Rabatt gewährt. Der Mietzeitraum beginnt bei Übernahme des Fahrzeugs und endet mit der Rückgabe, welche bei der Online-Buchung festgelegt wird.

Eine verspätete Rückgabe von über einer Stunde wird mit einer Gebühr von 30 Euro bestraft. Jede weitere Stunde wird mit ebenfalls 30 Euro berechnet. Sollte ein Nachfolgemieter dadurch beeinträchtigt werden, trägt der Mieter, welcher das Fahrzeug zu spät zurückgegeben hat, auch die Kosten für den Schadensersatz für die Nachfolgemiete.

Eine ordentliche Kündigung des Mietvertrags ist nicht zulässig, insbesondere vor Vertragsbeginn. Das Recht auf außerordentliche Kündigung und Rücktritt gemäß geltenden Gesetzen bleibt jedoch unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht kann sich beispielsweise, aber nicht ausschließlich, aus der Verletzung von Pflichten durch den Mieter ergeben.

 

Mietgegenstand

Sunshine Vans GmbH überlässt dem Mieter das im Buchungsbestätigung benannte Fahrzeug. Bei Unverfügbarkeit des angemieteten Fahrzeugs, ist die GmbH berechtigt, ein gleichwertiges Fahrzeug bereitzustellen, es sei denn, der Mieter kann ein berechtigtes Interesse an einer frühzeitigen Auflösung des Vertrags geltend machen. Optional kann eine individuelle Zusatzausstattung gegen Aufpreis gebucht werden und ist schriftlich zu vereinbaren. Weitere Informationen sind auf der Fahrzeugdetailseite auf der Homepage von Sunshine Vans verfügbar.

Das Fahrzeug wird mit einem vollen Tank übergeben und ist bereits mit ausreichend Motoröl gefüllt. Es ist mit einer Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgesichert, deren Deckungssumme bei 100 Millionen Euro liegt. Bei Teilkaskoschäden beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters 100 Euro, während Schäden am Innenraum des Fahrzeugs, der Markise oder dem Aufstelldach nicht von der Kaskoversicherung gedeckt werden und vom Mieter vollständig getragen werden müssen.

Schäden, die durch eine unsachgemäße Bedienung entstehen, sind ebenfalls nicht von der Haftungsbefreiung umfasst. Der Mieter ist verpflichtet, alle Schäden der Sunshine Vans GmbH zu melden. Haftungsbegrenzungen entfallen bei Schäden, die durch fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten (z.B. Alkohol- oder Drogenkonsum), Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe und Breite, Überladung, Überdrehen des Motors oder Fahren mit zu niedrigem Öl- oder Wasserstand verursacht werden. Ebenso fallen darunter Schäden, die durch das Befahren ungeeigneter Wege resultieren, und diese müssen vom Mieter vollständig getragen werden.

Pro gebuchten Tag kann der Mieter das Fahrzeug 300 km kostenlos bewegen. Jeder Mehrkilometer wird mit 0,36 € in der Schlussrechnung abgerechnet. Ab einer Mietdauer von mindestens 15 Tagen sind jegliche Kilometer frei.

 

Anforderungen an den Fahrer

Bei der Übergabe des Fahrzeugs muss der Mieter eine gültige Fahrerlaubnis (inkl. international, falls erforderlich), ein gültiges Zahlungsmittel sowie einen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Falls der Mieter diese Dokumente nicht bereitstellen kann, behält sich die Sunshine Vans GmbH das Recht vor, den Mietvertrag zurückzuziehen. In diesem Fall kann der Mieter keine Ansprüche wegen Nichterfüllung geltend machen und muss eventuell entstandene Kosten oder Schäden aus dem Rücktritt ersetzen.

Das Fahrzeug darf nur von dem Mieter oder einem im Übergabeprotokoll aufgeführten Fahrer geführt werden. Der Mieter haftet für das Fehlverhalten eines von ihm benannten Fahrers. Der Mieter und/oder Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und mindestens 1 Jahr ununterbrochene Fahrpraxis mit einem PKW oder vergleichbarem Fahrzeug vorweisen können. Bei mehreren Mietern haften diese als Gesamtschuldner.

Personen, die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllen, sind nicht berechtigt, das Fahrzeug zu führen. Ein Verstoß dagegen berechtigt die Sunshine Vans GmbH zum sofortigen Rücktritt des Vertrages. Der Mieter und/oder Mieter haften für entstehende Schäden als Gesamtschuldner. Unberechtigte Fahrer genießen keinen Versicherungsschutz durch die Sunshine Vans GmbH, sondern nur den gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherungsschutz.

 

Reisegebiet

Das Gebiet, in dem das Fahrzeug gemietet werden darf, erstreckt sich auf Europa. Eine Erweiterung des Vertragsgebiets kann auf Anfrage individuell vereinbart werden. Diese Vereinbarung muss schriftlich festgehalten werden.

Der Mieter hat die Verantwortung, sich mit den geltenden Gesetzen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften sowie Mautpflichten des Landes vertraut zu machen. Auch die technischen Vorgaben und Ausstattung des Fahrzeugs müssen vom Mieter beachtet werden. Bei Verletzung dieser Pflichten haftet der Mieter gegenüber der Sunshine Vans GmbH. Sollte die Sunshine Vans GmbH als Fahrzeughalter in Anspruch genommen werden, beispielsweise aufgrund von Buß- und Verwarnungsgeldern, hat sie einen Freistellungsanspruch gegen den Mieter.

 

Preise und Zahlungsbedingugen

Der Mieter muss Sunshine Vans GmbH für den vereinbarten Zeitraum die Mietgebühr zahlen, deren Höhe sich nach Dauer und Datum der Anmietung richtet. Die Miete beinhaltet die Überlassung des Fahrzeugs, Wartung, Instandhaltung und Verschleißreparaturen, sowie den vereinbarten Versicherungsschutz. Hierzu gehören Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, Teilkaskoversicherung, Vollkaskoversicherung, Europäischer Schutzbrief sowie Notfallmanagementservice. Eine einmalige Servicegebühr in Höhe von 80 Euro wird für jede Anmietung berechnet. Treibstoffkosten, Schmierstoffe und eventuelle Reinigungskosten sind vom Mieter zu tragen. Zusätzliche Leistungen und Produkte können gegen Aufpreis erworben werden. Die Zahlungen sind auf das angegebene Konto von Sunshine Vans GmbH zu überweisen. Rabattaktionen sind nicht kombinierbar. Mit der Überweisung stimmt der Mieter einer Rechnungsstellung per E-Mail zu.

 

Kaution

Um die Ansprüche von Sunshine Vans GmbH aus dem Mietvertrag zu schützen, muss der Mieter eine Kaution in Höhe von 1000 EUR bezahlen. Dieser Betrag ist bei Übergabe des Fahrzeugs fällig und ohne ihn wird das Fahrzeug nicht ausgehändigt.

Nach Beendigung des Mietvertrags wird die Kaution zurückgezahlt, sofern das Fahrzeug in Übereinstimmung mit dem Vertrag zurückgegeben wurde und keine weiteren Forderungen mehr bestehen. Bei der Übergabe des Fahrzeugs werden bereits vorhandene Schäden schriftlich festgehalten und dem Mieter ausgehändigt. Die Kaution wird innerhalb von 4 bis 6 Wochen ohne Bargeld erstattet oder die Blockierung der Kreditkarte aufgehoben, nachdem das Fahrzeug im vereinbarten Zustand zurückgegeben wurde.

Der Mieter haftet für von ihm verursachte, verdeckte oder versteckte Schäden am Fahrzeug, die erst später vom Vermieter entdeckt werden können. Hier gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

GPS-Ortung

Die Fahrzeuge der Sunshine Vans GmbH sind mit GPS-Ortungssystemen ausgestattet. Dies dient zur ausfindig machen der Fahrzeuge im Falle eines Diebstals. Das verändern oder der Ausbau des GPS-Ortungssystems ist streng untersagt.

 

Fahrzeugübergabe

Bei Übergabe des Fahrzeugs hat der Mieter die Verantwortung, das Auto gründlich zu inspizieren. Die Übergabe des Fahrzeugs, der Zulassungsbescheinigung Teil I und des Schlüssels findet am vereinbarten Ort statt, wobei das Fahrzeug vollständig betankt, geprüft, mit allen notwendigen Betriebsstoffen ausgestattet und innen gereinigt ist. Ein Übergabeprotokoll, das von beiden Parteien unterschrieben wird, wird erstellt, in dem alle offensichtlichen Mängel und Beanstandungen sowie der Tachometerstand vermerkt werden. Mängel, die später vom Mieter angezeigt werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

 

Fahrzeugrückgabe

Der Mietvertrag endet automatisch am vereinbarten Datum. Wenn der Mieter das Fahrzeug weiterhin nutzt, wird das Mietverhältnis nicht als verlängert angesehen. Wenn die Rückgabezeit mehr als eine Stunde überschritten wird, muss der Mieter eine Entschädigung für den Zeitraum bezahlen, die mindestens eine Tagesmiete beträgt.

Der Mieter muss das Fahrzeug am Rückgabeort vollständig betankt, sauber und in betriebsbereitem Zustand zurückgeben, inklusive Zulassungsbescheinigung Teil I, Fahrzeugschein und Schlüssel. Bei mangelnder Reinigung muss eine Reinigungspauschale von 50 bezahlt werden und bei nicht gefülltem Tank übernimmt die Sunshine Vans GmbH das Auftanken gegen eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 25 Euro zusätzlich der Treibstoffkosten. Die Toilette muss vor Rückgabe entleert sein, andernfalls fällt eine Toilettenpauschale von 60 Euro an.

Bei der Rückgabe wird das Fahrzeug von beiden Parteien untersucht und das Ergebnis in einem Rückgabeprotokoll festgehalten. Wenn ein Schaden festgestellt wird, wird vermutet, dass er vom Mieter verursacht wurde, es sei denn, er kann nachweisen, dass er bereits bei Übergabe bestand. Bei verdeckten Schäden ist die unbeanstandete Rücknahme des Fahrzeugs kein negativer Schuldanerkenntnis der Vermieterin.

Wenn der Mieter das Fahrzeug oder den Schlüssel nicht rechtzeitig an die Sunshine Vans GmbH zurückgibt, ist diese berechtigt, ein Entgelt in Höhe des Mietzinses zu verlangen und weitere Schäden zu geltend zu machen. Die Sunshine Vans GmbH behält sich zudem das Recht vor, Strafantrag bei den zuständigen Behörden zu stellen, falls eine verspätete Rückgabe nicht gemeldet wird.

 

Schäden an der Mietsache

Während des Mietverhältnisses entstandene Schäden am Fahrzeug müssen vom Mieter bezahlt werden, wenn sie nicht im Übergabeprotokoll vermerkt wurden. Bei der Rückgabe des Fahrzeugs werden eventuelle Schäden festgestellt und bestätigt durch Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls. Substanzielle oder beeinträchtigende Schäden werden auf Grundlage eines Kostenvoranschlages abgerechnet. Verstöße gegen das Rauchverbot im Mietfahrzeug werden mit 300,00 € berechnet.

Reifenschäden sind vom Mieter zu tragen, ausgenommen wenn ein Haftungsreduzierungspaket gebucht wurde. Steinschläge in Scheiben müssen teilweise vom Mieter bezahlt werden. Die falsche Befüllung des Wassertanks führt zu vollständigen Kosten durch den Mieter. Die Befüllung von Diesel in den Wassertank führt zum gesamten Austausch der Wasseranlage (Wassertank, Leitungen, Boiler, Wasserhahn, Wasserpumpe und Wasserfiltersystem). Beschädigungen an der Markise durch falsche Benutzung müssen ebenfalls vom Mieter bezahlt werden. Das Befahren von Waschstraßen ist generell untersagt.

 

Zustand des Fahrzeuges und Reparaturen

Die Sunshine Vans GmbH überträgt dem Mieter das Fahrzeug in einem gebrauchsfähigen und verkehrssicheren Zustand. Das Fahrzeug wurde sowohl innen als auch außen gereinigt. Der Zustand des Fahrzeugs wird genau durch das Übergabeprotokoll festgelegt, welches vom Mieter und der Sunshine Vans GmbH gemeinsam erstellt wird. Dieses Protokoll ist Teil dieses Vertrags.

Während der Mietzeit, falls Reparaturen zur Aufrechterhaltung der Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs notwendig werden, darf der Mieter die Reparatur nur durchführen oder in Auftrag geben, wenn die Sunshine Vans GmbH dies ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die voraussichtlichen Kosten nicht über 70 Euro hinausgehen. Reparaturkosten werden nur bei Vorlage ordnungsgemäßer Belege erstattet, es sei denn, der Mieter ist selbst für die Reparatur verantwortlich. Die Arbeitszeit des Mieters bei der eigenen Durchführung der Reparatur wird nicht vergütet.

Sollte der Mieter einen Defekt am Fahrzeug feststellen, der die Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeugs erheblich beeinträchtigt und größere Reparaturen erforderlich macht, muss er die Sunshine Vans GmbH unverzüglich informieren. Wenn der Defekt nicht sofort durch eine kurzfristige Reparatur behoben werden kann, haben beide Vertragsparteien das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Der Mieter bleibt jedoch verpflichtet, die vereinbarte Miete bis zum Eintritt des Defekts zu bezahlen.

Sollte während der Reise die Fahrbereitschaft des Fahrzeugs beeinträchtigt werden und der Mieter dadurch daran gehindert werden, die Reise fortzusetzen, stellt die Sunshine Vans GmbH ein Notfallmanagement zur Verfügung. In solchen Fällen kann das Notfallmanagement unter der Rufnummer +49 (0) 1575 0965388 kontaktiert werden oder die vom Hersteller bereitgestellte Hotline, die von der Sunshine Vans GmbH mitgeteilt wurde.

 

Stornierungdbedingungen

Eine Stornierung einer Buchung bei Sunshine Vans GmbH kann bis zu 60 Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn kostenlos vorgenommen werden. In diesem Fall wird die gesamte Anzahlungssumme an den Mieter zurückerstattet.

Wird die Stornierung zwischen 60 und 30 Tagen vor dem vereinbarten Mietbeginn vorgenommen, behält die Sunshine Vans GmbH 25% der vereinbarten Summe ein. Bei einer Stornierung zwischen 30 und 2 Tagen vor dem Mietbeginn werden 50% der vereinbarten Summe als Stornogebühr einbehalten. Die Rückzahlung erfolgt innerhalb von 4 Wochen nach dem vereinbarten Mietbeginn.

Eine Stornierung, die weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn erfolgt, ist mit einer Zahlung des volle Gesamtmietpreises inklusive des Preises für vereinbarte Extras an die Sunshine Vans GmbH verbunden. Es besteht kein Anspruch auf eine Umbuchung, Rückzahlung oder einen Wertgutschein.

Wenn das gemietete Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt abgeholt wird und keine Anzeige erfolgt, wird die bereits geleistete Miete vollständig einbehalten, es sei denn, der Mieter kann nachweisen, dass die Sunshine Vans GmbH durch die Nichtabholung keine oder niedrigere Kosten entstanden sind. Im Falle, dass noch keine Miete gezahlt wurde, bleiben Schadensersatzansprüche unberührt. Ersparte Aufwendungen werden angerechnet.

Wenn das Mietfahrzeug vor dem vereinbarten Rückgabetermin zurückgegeben wird, ist dennoch der volle, im Mietvertrag vereinbarte, Mietpreis zu bezahlen. Es besteht kein Einverständnis des Vermieters, das Mietverhältnis automatisch in ein auf unbestimmte Zeit fortgesetztes Mietverhältnis umzuwandeln.

Bereits gebuchtes Equipment kann nicht separat von einer Buchung storniert werden. Kosten für Equipment wie beispielsweise Bettwäschesets oder den Abhol- und Bring-Service werden bei einer Abbestellung nicht rückerstattet.

Der Mieter kann bei jeder Art der Stornierung den Nachweis erbringen, dass überhaupt kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Sollte ein Gutschein für eine Stornierung ausgegeben werden gelten für die Stornogutscheine folgende Bedingungen:

  • Sie sind ab Ausstellungsdatum 3 Jahre gültig.
  • Nach Stornierung einer mit einem Stornogutschein bezahlten Buchung gilt für den daraufhin ausgestellten Stornogutschein das Ablaufdatum des ursprünglichen Stornogutscheins.
  • Eine Barauszahlung des Gutscheinwerts ist nicht möglich.
  • Es gelten die zum Abschluss der Buchung aktuellen Preise und AGB, ein Anspruch auf den ursprünglichen Mietpreis besteht nicht.
  • Ein Weiterverkauf der Stornogutscheine ist nicht gestattet.

Pflichten und Obliegenheiten des Mieters

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig und fachmännisch zu behandeln, und alle Vorschriften und Regeln, die für die Benutzung des Fahrzeugs relevant sind, zu beachten, einschließlich regelmäßiger Prüfungen des ausreichenden Ölstandes, Ad-Bluestandes, Wasserstandes und Reifendrucks, sowie die ordnungsgemäße Durchführung der fälligen Inspektionen. Der Mieter muss stets sicherstellen, dass das Fahrzeug in einem verkehrssicheren Zustand ist, und das Fahrzeug muss immer ordnungsgemäß verschlossen werden. Wenn nötig, muss der Mieter das Fahrzeug ordnungsgemäß betreuen, z.B. das Nachfüllen von Öl, und muss dabei auf die Geeignetheit des zu verwendenden Öls achten (das im Handbuch genannte Öl muss ausschließlich verwendet werden). Wenn falscher Kraftstoff getankt oder falsches Öl nachgefüllt wird, ist der Mieter für die Kosten verantwortlich, die durch das Abschleppen des Fahrzeugs und/oder die Reparatur des entstandenen Schadens entstehen. Der Mieter muss auch auf die Warnlampen im Fahrzeugdisplay achten und, falls erforderlich, die entsprechenden Maßnahmen gemäß der Bedienungsanleitung ergreifen. Wenn Zweifel bestehen, muss der Mieter die Sunshine Vans GmbH kontaktieren.

Der Mieter und jeder, den er bevollmächtigt, sind ausschließlich berechtigt, das Fahrzeug zu fahren und dürfen das Fahrzeug nicht an Dritte übergeben, es sei denn, die Sunshine Vans GmbH hat vorher ihre schriftliche Zustimmung erteilt.

Jeder Mangel oder jede Beschädigung am Fahrzeug, Unfälle und Diebstähle usw. müssen der Sunshine Vans GmbH unverzüglich mitgeteilt werden. Im Falle eines Diebstahls des Fahrzeugs müssen der Mieter oder die Fahrer unverzüglich eine Kopie der Strafanzeige und, falls sie nicht ebenfalls gestohlen wurden, die Fahrzeugschlüssel und die Fahrzeugpapiere, zur Verfügung stellen.

Der Mieter darf das Fahrzeug ausschließlich innerhalb Europas nutzen. Außerhalb dieser Grenzen besteht kein Versicherungsschutz in der Kraftfahrversicherung (insbesondere Vollkaskoschutz). Wer das Fahrzeug in anderen Ländern verwenden möchte, muss hierfür eine schriftliche Zustimmung der Sunshine Vans GmbH einholen. Die Sunshine Vans GmbH wird in diesem Fall einen entsprechenden Versicherungsschutz bereitstellen.

Das Mietfahrzeug muss sauber (gefegt, gesaugt und gewischt) von dem Mieter an den Vermieter zurückgegeben werden. Die weitere Reinigung übernimmt die Sunshine Vans GmbH. Bei starken Verunreinigungen (z.B. auf den Polstern, Innendecke oder Innenwänden) werden die Reinigungskosten von der Kaution einbehalten und mindestens mit einer Sonderreinigungspauschale von 200€ berechnet. Dem Mieter wird der Nachweis ermöglicht, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser niedriger als die Pauschale ist. Bei sehr starker Verschmutzung (z.B. Schlamm) trägt der Mieter die Kosten für eine Außenreinigung.

Wird das Mietfahrzeug nicht ordnungsgemäß (gefegt, gesaugt und gewischt) zurückgegeben, wird eine Sonderreinigungspauschale von 100€ berechnet. Hierbei wird dem Mieter der Nachweis ermöglicht, dass kein Schaden entstanden ist oder dieser niedriger als die Pauschale ist.

Der Mieter hat die Verantwortung, das Fahrzeug vor Überbeanspruchung jeglicher Art zu schützen. Dazu gehört auch, die geltenden Verkehrsvorschriften in den jeweiligen Ländern zu befolgen. Es ist nur erlaubt, das Fahrzeug mit einer gesicherten oder entriegelten Gasflasche zu fahren. Das Fahrzeug darf grundsätzlich nur im öffentlichen Straßenverkehr genutzt werden. Folgende Verwendungen sind jedoch ausgeschlossen:

  • Teilnahme an Autorennen oder anderen motorsportlichen Veranstaltungen
  • Verwendung des Fahrzeugs für Tests oder Fahrsicherheitstrainings
  • Teilnahme an Geländefahrten
  • Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder gefährlichen Stoffen oder Produkten, die gegen geltende Gesetze verstoßen
  • Fahrschulübungen
  • Gewerbliche Personenbeförderung
  • Weitervermietung
  • Begehung von Zoll- oder anderen Straftaten, auch wenn diese nur gemäß dem Recht des Tatorts strafbar sind
  • Verwendung des Fahrzeugs zum Ziehen oder Schieben eines anderen Fahrzeugs oder Anhängers, es sei denn, das Gesamtgewicht, das in den Fahrzeugdokumenten eingetragen ist, wird eingehalten und das Mietfahrzeug ist mit einer passenden Anhängerkupplung ausgestattet
  • Transport von lebenden oder toten Tieren. Sollte hierdurch eine Sonderreinigung erforderlich sein, ist der Mieter dafür verantwortlich, die Kosten zu tragen. Diese Kosten werden nach tatsächlichem Aufwand berechnet, aber mindestens mit einer Pauschale von 500 Euro. Es bleibt dem Mieter jedoch die Möglichkeit, nachzuweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dass die tatsächlichen Kosten geringer sind als die Pauschale
  • Transport von Personen oder Gütern mit einem Gewicht, einer Menge und/oder einem Volumen die die in den Fahrzeugdokumenten eingetragenen Maximalwerte übersteigt
  • Transport des Fahrzeugs an Bord eines Flugzeugs Nutzungen, die über den vertragsgemäßen Gebrauch hinausgehen.

Der Mieter versichert, dass er das Fahrzeug nicht fahren wird, wenn er sich nicht in einem fahrtüchtigen Zustand befindet. Dies beinhaltet, aber ist nicht beschränkt auf, den Zustand unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln oder einen Zustand, der durch Krankheit oder Müdigkeit verursacht wird.

Das Fahrzeug sollte entsprechend seiner technischen Möglichkeiten gegen Diebstahl gesichert werden. Der Mieter und Fahrer sind verantwortlich dafür, dass das Fahrzeug bei Parken oder wenn es unbeaufsichtigt ist, verschlossen und gegebenenfalls die Diebstahlsicherung aktiviert ist.

Das Rauchen im Fahrzeug ist nicht erlaubt. Wenn dieses Verbot missachtet wird, muss eine Sonderreinigungspauschale in Höhe von 300 Euro bezahlt werden.

Der Mieter hat die Verantwortung dafür, dass das Ladungsgut sicher befestigt ist, so dass keine Beschädigung am Fahrzeug entsteht und keine Gefahr für die Mitfahrer besteht. Die geltenden Gesetze zur Ladungssicherung müssen beachtet werden. Der Mieter ist gegenüber der Sunshine Vans GmbH für alle Konsequenzen verantwortlich, die aus einer Verletzung dieser Verpflichtungen resultieren. Es ist zu beachten, dass ein möglicher Schadensersatzanspruch beeinflusst werden kann, wenn diese Verpflichtungen nicht erfüllt werden.

Wenn das Fahrzeug mit einem AdBlue-Tank ausgeliehen wird, ist der Mieter dafür verantwortlich, dass der Tank ständig ausreichend gefüllt ist. Der Mieter, Fahrer und dessen Helfer sind für jegliche Verstöße, die während der Mietzeit begangen werden, unbeschränkt verantwortlich. Der Mieter entlastet die Vermieterin von allen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten wegen der Nicht-Betankung des AdBlue-Tanks gemacht werden, insbesondere Bußgelder und Verwarnungen. Der Mieter muss den AdBlue-Tank bei Reiseantritt vollständig betankt haben. Er ist verpflichtet, den AdBlue-Tank regelmäßig zu überprüfen und bei aufleuchtenden Warnsignalen unverzüglich auf eigene Kosten nachzufüllen. Wenn ein Fahrzeug aufgrund von Nichtbeachtung der Warnhinweise stehen bleibt und dadurch weitere Schäden verursacht werden, ist der Mieter allein verantwortlich und muss die Rechnung bezahlen.

Das Fahrzeug darf nicht durch überschwemmte gebiete, Salzwasser, Sand gefahren werden. Für entstandene Schäden haftet der Mieter.

 

Verhalten bei Verkehrsunfällen und Verstößen

Im Falle eines Unfalls, Wildschadens, Brandes oder ähnlichem, die während der Nutzung des Fahrzeugs von der Sunshine Vans GmbH verursacht werden, muss der Mieter unverzüglich die Firma kontaktieren und sicherstellen, dass eine polizeiliche Aufnahme des Vorfalls erfolgt. Dies gilt auch bei geringen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen. Der Mieter sollte kein Schuldanerkenntnis abgeben. Er muss der Firma einen standardisierten europäischen Unfallbericht mit Namen und Adressen aller Beteiligten und Zeugen sowie der Polizeibehörde, dem zuständigen Beamten und dem Aktenzeichen bereitstellen.

Der Mieter haftet für alle Schäden am Fahrzeug, die aufgrund von Bedienungsfehlern, Überbeanspruchung oder Verletzung anderer Verpflichtungen aus dem Mietvertrag entstehen. Er haftet ebenso für Schäden, die durch seine Angehörigen, Arbeiter oder sonstige Dritte verursacht werden, sofern er es schuldhaft unterlässt, die notwendigen Beweise für Ersatzansprüche bereitzustellen.

Der Mieter oder Fahrer müssen alle Maßnahmen ergreifen, die der Aufklärung des Schadensfalles dienlich sind, und die Fragen der Sunshine Vans GmbH wahrheitsgemäß beantworten. Der Unfallort darf nicht verlassen werden, bevor die notwendigen Feststellungen getroffen werden konnten.

Für die Abwicklung jeglicher Art von Schäden, die während der Mietzeit entstehen und von der Sunshine Vans GmbH bearbeitet werden müssen, wird eine Bearbeitungsgebühr von 30 €erhoben.

 

Haftung

Zur Klarstellung der vertraglich zugesicherten Beschaffenheit ist das Übergabeprotokoll neben diesem Vertrag ausschlaggebend. Vor Abschluss des Vertrags hat der Mieter sichergestellt, dass das Fahrzeug seinen Anforderungen und Erwartungen entspricht.

Die Sunshine Vans GmbH haftet nicht für anfängliche Mängel und Fahrlässigkeit, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Dieser Ausschluss gilt gemäß § 536a Abs. 1, Alt. 1 BGB. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bleibt jedoch bestehen.

Der Mieter muss bei Feststellung eines Mangels die Sunshine Vans GmbH unverzüglich informieren und die Umstände des Zustandekommens schriftlich darlegen. Anderenfalls kann eine Strafe bis zu 1.000 Euro verhängt werden.

Das Fahrzeug ist wie zuvor beschrieben versichert, aber bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Zerstörung, Beschädigung oder bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Verlusts des Fahrzeugs, muss der Mieter den Schaden ersetzen. Alle Mieter haften als Gesamtschuldner.

Die Sunshine Vans GmbH ist nicht verantwortlich für Gegenstände des Mieters oder seiner Mitreisenden, die bei der Rückgabe des Fahrzeugs zurückgelassen werden, es sei denn, die Verantwortung entsteht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Unternehmens, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

Die geltenden Gesetze zur Mängelhaftung bleiben unberührt, unter Vorbehalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Für das Bearbeiten einer Verkehrsordnungswidrigkeit oder Straftat, die vom Mieter begangen wurde, wird von der Sunshine Vans GmbH eine Bearbeitungsgebühr von jeweils 15 € erhoben.

Der Mieter ist verantwortlich für alle Mautgebühren, die anfallen, und muss diese entweder vor Ort oder im Voraus per Überweisung begleichen. Für Reisen nach Norwegen, Dänemark, Irland, Ungarn, Portugal und dem Vereinigten Königreich muss der Mieter sich auf der Website www.autopass.no über die Zahlungsmodalitäten informieren. Außerdem muss sich der Mieter vorab auf www.epcplc.com/rental registrieren. Das Kennzeichen des Fahrzeugs kann nach Überreichung des Fahrzeugs der Registrierung hinzugefügt werden. Für Reisen nach Schweden muss sich der Mieter auf www.epass24.com registrieren. Bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen erhebt die Sunshine Vans GmbH eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro pro Zahlungsaufforderung.

Bei Verlust des Kraftfahrzeugscheins wird die Sunshine Vans GmbH eine Gebühr in Höhe von 225 Euro in Rechnung stellen.

 

Haftungsbeschränkung

Die Haftung der Sunshine Vans GmbH für Schäden oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, unabhängig von ihrer Ursache, ist wie folgt beschränkt:

  • Im Falle von grober Fahrlässigkeit mit Vorsatz ist die Haftung unbegrenzt.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf Schäden beschränkt, die durch eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten verursacht werden, die den Zweck des Vertrages gefährden, oder auf eine leicht fahrlässige Verletzung von Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den typischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt.
  • Alle anderen Haftungsansprüche in Fällen einfacher Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
  • Außer in den Fällen, in denen die Sunshine Vans GmbH gesetzlich zwingend haftet, wie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Übernahme einer Garantie, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder nach dem Produkthaftungsgesetz, ist jegliche weitere Haftung der Sunshine Vans GmbH unabhängig von ihrer Ursache ausgeschlossen, einschließlich eines möglichen Arbeits- oder Produktionsausfalls.

Sunshine Vans GmbH behält sich das Recht vor, die Mitverschuldensverteilung geltend zu machen.

 

Schlussbestimmung

Der Mieter kann nur mit bereits anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber der Sunshine Vans GmbH verrechnen. Eine Retention oder das Recht auf Verweigerung der Vertragsdurchführung stehen dem Mieter nur im Zusammenhang mit bereits anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht.

Der Sitz der Sunshine Vans GmbH wird als Gerichtsstand vereinbart, falls der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat, oder falls er nach Abschluss des Vertrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt, oder wenn sein Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Dies gilt ebenfalls, wenn der Mieter eine öffentlich-rechtliche juristische Person oder ein Vollkaufmann ist.

Alle Abmachungen müssen schriftlich fixiert werden. Dies betrifft auch Zusagen, Nebenabreden sowie spätere Vertragsänderungen. Insbesondere die Aufhebung der Schriftformbedingung muss ebenfalls in Schriftform erfolgen. Die Sunshine Vans GmbH akzeptiert jedoch einen schriftlichen Vertragsentwurf ohne handschriftliche Unterschrift als gültige Annahme.

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein, beeinträchtigt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Stattdessen gilt das, was die Parteien bei wirtschaftlicher Betrachtung in redlicher Weise im Hinblick auf den ursprünglichen Zweck vereinbart hätten. Dasselbe gilt bei einer Lücke im Vertrag.

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten, die von der Sunshine Vans GmbH erhoben werden, zu Verarbeitungs-, Beratungs- und Informationszwecken gespeichert und verarbeitet werden. Die Sunshine Vans GmbH verpflichtet sich, diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben, außer dem Kreditinstitut des Mieters zwecks Rücküberweisung der Kaution und einem externen Dienstleister für die Datenverarbeitung. Die Sunshine Vans GmbH leitet personenbezogene Kundendaten ausschließlich zur Ermittlung des Fahrers und zur Meldepflicht im Falle einer Ordnungswidrigkeit an den externen Dienstleister weiter. Dieser ist berechtigt, die personenbezogenen Daten an die entsprechende Behörde weiterzuleiten.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die dem Mieter ausgehändigt werden, sind Teil dieses Mietvertrags.

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Oberstaufen.